Geschäftsverteilungsplan des Konfuzius-Instituts Erfurt e.V.
Für die Organisation der Aufgaben und Zuständigkeiten im laufenden Betrieb des Trägervereins Konfuzius-Institut Erfurt e.V. einschließlich des von ihm getragenen Instituts besteht ein Geschäftsverteilungsplan. Dieser regelt die interne Zuordnung von Verantwortlichkeiten sowie die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und rechtskonformen Betriebs.
Der Geschäftsverteilungsplan wird durch den Vorstand des Trägervereins beschlossen und bei Bedarf fortgeschrieben.
Aktueller Stand: 03.03.2026
Beschlussfassung: Vorstandsbeschluss vom 31.03.2026
Die Zuständigkeitsordnung ist für alle im Institut tätigen Personen verbindlich.